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Was ist Stammkapital?

Das Stammkapital ist der in der Satzung festgelegte Eigenkapitalbetrag, den Gesellschafter bei der Gründung einer GmbH oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) einzahlen. Es bildet die Haftungsgrundlage gegenüber Gläubigern und muss bei der Anmeldung zum Handelsregister nachgewiesen werden.

Gesetzliche Anforderungen für GmbH und UG

Nach dem GmbH-Gesetz beträgt das Stammkapital mindestens 25.000 €, von dem vor Anmeldung zum Handelsregister mindestens 12.500 € eingezahlt sein müssen. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann ab 1 € Stammkapital gegründet werden. Dafür schreibt das Gesetz eine Rücklagenbildung von 25 % des Jahresüberschusses vor, bis das Stammkapital von 25.000 € erreicht ist.

RechtsformStammkapitalEinzahlung bei Anmeldung
GmbHmindestens 25.000 €mindestens 12.500 €
UG (haftungsbeschränkt)ab 1 €vollständig
Rücklagenpflicht25 % des Jahresüberschusses

Praxis-Tipps zur Einzahlung und Nachweis

So gehst du vor:

  1. Eröffne ein vorläufiges Geschäftskonto auf den Namen deiner GmbH/UG.
  2. Überweise das Stammkapital und dokumentiere alle Buchungen über Kontoauszüge.
  3. Lass dir von der Bank eine offizielle Einzahlungsbestätigung ausstellen.
  4. Reiche die Bestätigung zusammen mit dem notariellen Gesellschaftsvertrag beim Handelsregister ein.

Typische Fehler bei der Einzahlung

Häufige Stolpersteine sind fehlende oder unvollständige Bankbestätigungen, verspätete Einzahlungen und falsche Kontoinhaberangaben. Sorge dafür, dass das Konto bereits auf den Namen der Gesellschaft läuft und die Einzahlungen vor der Anmeldung abgeschlossen sind.

Eine korrekte Einzahlung deines Stammkapitals ist die Basis für deine Haftungsbegrenzung und stärkt deine Bonität gegenüber Vermietern, Lieferanten und Banken.